b) Angesichts der Vielfalt der Aufgaben, die die Landeshauptstadt zu meistern hat, sehen wir die Gleichstellungsprojekte ausreichend finanziert. Um diese Position zu evaluieren, hat der Stadtrat am 8. Februar den Oberbürgermeister beauftragt, einen umfassenden Tätigkeitsbericht über die Arbeit der Kinder- und Jugendbeauftragten, der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, der Integrations- und Ausländerbeauftragten sowie der Gleichstellungsbeauftragten in den Jahren 2017/2018, eine Darlegung geplanter Aktivitäten für das Jahr 2019 sowie eine Darstellung der personellen Ausstattung (VzÄ) nach Stellenplan und tatsächlicher Stellenbesetzung der Beauftragten (inklusive Eingruppierung und Stellenbeschreibung) vorzulegen. Anhand dieser Berichte kann sich der Rat eine Meinung darüber bilden, ob die Arbeit der Beauftragten ausreichend finanziert ist. Diese Berichte liegen allerdings noch nicht vor.


c) Siehe oben.